Ein-, zwei- und dreiwellige Wellpappe                      

Wellpappe ist Pappe aus einer oder mehreren Lagen gewellten Papiers, das zwischen mehrere Lagen eines anderen Papiers oder Kartons geklebt ist.  

Einwellige Wellpappe besteht aus einer Lage gewellten Papiers, das zwischen zwei Lagen Papier oder Karton geklebt ist.  

Mehrwellige Wellpappe besteht aus zwei oder mehr Lagen gewellten Papiers, die durch jeweils eine Lage Papier oder Karton miteinander verklebt sind und deren freie Außenflächen ebenfalls mit je einer Lage Papier oder Karton beklebt sind.

 

Wellpappsorten:

Wellpappen der Sorten 1.01 bis 1.03 und 2.02 bis 2.04 sind überwiegend für Lagerbeanspruchung vorgesehen und gekennzeichnet durch die Durchstoßarbeit und den Kantenstauchwiderstand.  

Wellpappen der Sorten 1.10 bis 1.50 und 2.20 bis 2.70 sind zusätzlich für Transportbeanspruchung vorgesehen und gekennzeichnet durch Berstfestigkeit, Durchstoßarbeit und Kantenstauchwiderstand.  

Wellpappen der Sorten 2.90 bis 2.96 umfassen den Bereich der Schwerwellpappe und sind gekennzeichnet durch Durchstoßarbeit und den Kantenstauchwiderstand.  

 

In der vorliegenden Fassung der Norm wurden die Sorten 1.10 bis 2.70 um den Kantenstauchwiderstand ergänzt. Für diese Sorten gelten nunmehr die Berstfestigkeit, die Durchstoßarbeit und der Kantenstauchwiderstand als kennzeichnende Eigenschaften. Bei einer Überarbeitung dieser Norm soll dann für die Sorten 1.10 bis 1.50 und 2.20 bis 2.70 auf die Durchstoßarbeit verzichtet werden.  

Diese Umstellung wurde aus folgenden Gründen erforderlich:  

  1. Der Kantenstauchwiderstand ist als Kenngröße für die Stapelfähigkeit einer Verpackung im Vergleich zur Durchstoßarbeit das aussagefähigere Kriterium.
  2. Durch diese Änderung sollen die deutschen Qualitätsvorschriften für Wellpappe den internationalen Bestimmungen angeglichen werden.

Bei den Sorten 2.90 bis 2.96 ist die Berstfestigkeit mit den bisher üblichen Prüfverfahren nicht mehr messbar. Für diese Sorten sind die Durchstoßarbeit und der Kantenstauchwiderstand als kennzeichnende Eigenschaften festgelegt.  

Eine Norm für Wellpappe muß auch die Fragen des Umweltschutzes und der Abfallbeseitigung berücksichtigen und daher auch dem Aspekt "Recycling" Rechnung tragen. Vor diesem Hintergrund sind die Sorten 1.01 bis 1.03 und 2.02 bis 2.04 als ausgesprochene "Recyclingqualitäten" zu sehen. Die Festigkeitswerte dieser Sorten wurden so gewählt, dass sie mit Deckenpapier erreicht werden können.  

 

                                                                 

 


 

 

                                             

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